VERSICHERUNGSTRÄGER
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Rückerstattung
Im Unterschied zu Kassentherapeuten rechne ich als Wahltherapeut meine Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen, die Sie einreichen können. Eine Genehmigung ist derzeit nicht erforderlich. (Stand 01.01.25)
Kostenersatz für SVS bzw. BVeb ist ähnlich dem der ÖGK.