Häufige Fragen

Die wichtigsten Informationen vor Ihrem ersten Termin

Hier finden Sie kurze Antworten auf Fragen, die vor einer physiotherapeutischen Behandlung besonders häufig auftreten.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für eine physiotherapeutische Krankenbehandlung und eine mögliche Kostenerstattung benötigen Sie grundsätzlich eine gültige ärztliche Verordnung.

Bitte bringen Sie die Verordnung zum ersten Termin mit. Sie sollte die verordnete Leistung, die Behandlungsdauer und gegebenenfalls die Anzahl der Therapieeinheiten enthalten.

Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung oder Prävention können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ärztliche Verordnung als reine Privatleistung angeboten werden.

Was passiert, wenn ich zum Ersttermin keine Verordnung mitbringe?

Ohne ärztliche Verordnung kann eine physiotherapeutische Krankenbehandlung nicht automatisch durchgeführt oder bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Soweit Ihre persönliche Situation dafür geeignet ist, kann der Termin nach vorheriger Aufklärung und Ihrer Zustimmung als private physiotherapeutische Leistung im Bereich Gesundheitsförderung oder Prävention stattfinden. Für diese Privatleistung besteht grundsätzlich keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Werden im Ersttermin vereinbarungsgemäß eine Anamnese, physiotherapeutische Befunderhebung, Beratung oder eine präventive Übungsanleitung durchgeführt, handelt es sich um eine erbrachte Dienstleistung. Die vereinbarte Behandlungszeit wird daher auch dann verrechnet, wenn anschließend keine weiteren Termine wahrgenommen werden.

Ist aufgrund akuter Beschwerden eine ärztlich angeordnete Krankenbehandlung erforderlich, wird der Behandlungstermin bis zum Vorliegen einer gültigen Verordnung verschoben.

Welche Leistung und Behandlungsdauer soll ich buchen?

Orientieren Sie sich zunächst an Ihrer ärztlichen Verordnung. Physiotherapie und Rehabilitation werden mit einer Behandlungsdauer von 30, 45 oder 60 Minuten angeboten.

Ist die passende Dauer nicht eindeutig angegeben oder sind Sie bei der Auswahl unsicher, kann dies vor der Buchung kurz persönlich abgestimmt werden.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihre ärztliche Verordnung sowie vorhandene Befunde, Arztbriefe oder für Ihre Beschwerden relevante Bildgebung mit.

Bequeme Kleidung ist hilfreich, damit Bewegungen und die betroffene Körperregion gut untersucht werden können.

Muss ich bereits eine bestimmte Behandlungsmethode auswählen?

Nein. Sie müssen vor dem ersten Termin nicht entscheiden, ob beispielsweise Manuelle Therapie, McKenzie-Methode, Elektrotherapie oder eine andere Maßnahme eingesetzt werden soll.

Die Auswahl erfolgt nach dem persönlichen Gespräch und der physiotherapeutischen Untersuchung. Je nach Befund können unterschiedliche aktive und ergänzende Maßnahmen innerhalb Ihrer Behandlungszeit kombiniert werden.

Kosten und Organisation

Kurze Antworten zu Honorar, Kostenerstattung und Terminverwaltung

Ausführliche Preisangaben und Einreichungswege finden Sie auf den dafür vorgesehenen Informationsseiten.

Wie hoch sind die Behandlungskosten?

Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten beziehungsweise verordneten Behandlungsdauer und der jeweiligen Leistung.

Die aktuellen Honorare für Physiotherapie, Lymphdrainage, Massage und mobile Physiotherapie finden Sie übersichtlich auf der Seite Preise.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

PhysioBerger ist eine Wahlphysiotherapiepraxis. Das Behandlungshonorar wird zunächst von Ihnen bezahlt.

Für die Einreichung bei Ihrem Krankenversicherungsträger benötigen Sie üblicherweise die ärztliche Verordnung, die Rechnung der Physiotherapie und einen Zahlungsnachweis. Die tatsächliche Erstattungshöhe hängt von Ihrem Versicherungsträger und dessen gültigen Tarifen ab.

Was gilt, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich für Sie reserviert. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn ab.

Bei einer späteren Absage oder bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein angemessenes Ausfallhonorar bis zur Höhe des für die reservierte Behandlungszeit vereinbarten Honorars verrechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer kurzfristigen Neuvergabe des Termins werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Bei einem nachweislich unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis, beispielsweise einem medizinischen Notfall, wird die Situation im Einzelfall geprüft. Bitte informieren Sie die Praxis in diesem Fall so bald wie möglich.

Wie kann ich einen Termin rechtzeitig ändern oder absagen?

Nach der Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihren Termin entsprechend den Buchungsbedingungen ändern oder absagen.

Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner, falls die Buchungsbestätigung nicht im Posteingang erscheint.

Was kann ich tun, wenn kein passender Termin verfügbar ist?

Sofern die Funktion im Buchungssystem angeboten wird, können Sie einen gewünschten Zeitraum für die Warteliste hinterlegen.

Wird ein entsprechender Termin frei, erhalten Sie eine Nachricht. Alternativ ist eine persönliche Terminabstimmung möglich.

Ist Physiotherapie auch als Hausbesuch möglich?

Wenn Sie die Praxis aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, kann Physiotherapie nach ärztlicher Verordnung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Ob ein Hausbesuch möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Entfernung und der Terminverfügbarkeit ab. Zusätzlich zum Behandlungshonorar werden eine Hausbesuchspauschale und Kilometergeld verrechnet.

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